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Da hatte sich der jährige Club-Veranstalter wohl etwas verhoben. Es sei alles wieder ausgeräumt, behauptete Abdoulaye Balde gestern in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden. Laut Anklage soll Balde trotz mehrfacher Aufforderung die Wohnung der Mutter seines Kindes lange nicht verlassen haben.
Die Rede war von zwei nächtlichen Besuchen im November vergangenen Jahres. Balde habe mit einem Zweitschlüssel, den er unberechtigt erlangt habe, unerlaubt die Pieschener Wohnung betreten. Balde sagte, die Sache sei längst erledigt.
Er habe sich mit der jährigen Mutter seines Sohnes 5 , ausgesprochen. Sie habe die Anzeige zurücknehmen wollen. Da stutzte der Richter, denn der Angeklagte hatte zuvor angegeben, verheiratet zu sein. Balde erklärte, er hätte den Schlüssel zur Wohnung besessen, weil er sich während des Urlaubs der Mutter um seinen Sohn gekümmert habe. Es habe beim zweiten Mal Streit gegeben, weil die Jährige angeblich das Kind geschlagen habe.
Bei der Auseinandersetzung sei auch er von der Kindesmutter ins Gesicht geschlagen worden. Nachdem sich nun jedoch alle wieder so gut verstünden, könne man die Sache ja auch einstellen, schlug nun Baldes Verteidiger vor, am liebsten ohne jede Sanktion. Doch damit waren weder der Richter noch die Staatsanwältin einverstanden. Es sei zu viel passiert, sagte Wirlitsch. Die Frau habe bei der Polizei eine vierseitige Aussage zu Protokoll gegeben, es klinge ernst.
Darüber hinaus sei Balde bereits dreimal zu Geldstrafen verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung und Nötigung. Richter Wirlitsch wollte von der Geschädigten selbst hören, wie ernst es ihr ist. Der Frau sei es wichtig, dass dem Angeklagten Grenzen aufgezeigt würden. Daher war an eine Einstellung zum Nulltarif nicht zu denken.